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Alle diese Arten leben oder wachsen fast unbemerkt in den Wäldern am Kornberg oder durchstreifen sie. Hohltauben, Raufuß-, Wald- und Sperlingskauz und der
Schwarzstorch brüten hier Jahr für Jahr. Die Wälder sind durchzogen von Wildtierwanderkorridoren. Die Wildkatze ist vermutlich heimisch. Für den Luchs gilt das Gebiet, laut LfU, als potenzieller
Lebensraum. Mit der nun geplanten ganzjährigen intensiven Freizeit- und der bereits bestehenden forstwirtschaftlichen Nutzung des Waldgebietes wird störungsarmer Lebensraum verloren gehen. Gerade
für den Schwarzstorch, als sehr störempfindliche Art, ist diese Entwicklung fatal. (Nicht alle der Aufnahmen entstanden am Kornberg. Es geht darum, einige der vorkommenden und der potenziell
vorkommenden Arten zu zeigen.)
Wie auch beim Höllental sehen wir die Einrichtung eines Mountainbike-Trailparkes als eventtouristisches Projekt. Hier wie da wird die Natur zur bloßen Kulisse ohne Rücksicht auf die bestehenden intakten Lebensräume degradiert.
Nach der Auseinandersetzung mit den entsprechenden Passagen aus der Bayerischen Verfassung, dem Bayerischen Naturschutz-
gesetz, dem Regionalplan Oberfranken-Ost sowie der Landschaftschutzgebietsverordnung und dem Bayerischen Waldgesetz, ist zu fragen, wie derartige Planungen überhaupt in Angriff genommen werden konnten?
Auf die bestehenden Gegensätze sind wir als Kreisgruppe mit einer Einwendung zu den Bauanträgen im November 2019 eingegangen. Auf unser damaliges Schreiben wurde
nicht reagiert.
Mitten in der Pause um den Jahreswechsel, die pandemiebedingt länger ausfallen wird als gewöhnlich, startete im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zum Mountainbike-Trailpark mit Pädagogischem Bewegungspark am Großen Kornberg die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Für uns als Naturschutzverband liegt besonderes Gewicht auf den Inhalten der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und dem Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Den beiden Entwürfe für Allgemeinver- fügungen der Landratsämter Hof und Wunsiedel sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Mittels Verfügungen sollen Besucherlenkung und Wildschutzzonen in Einklang gebracht werden. Jedoch werden mit allen enthaltenen Sonderregelungen,
die Forderungen nach Ruhezonen für die im Waldgebiet vorkommenden unter Schutz stehenden Arten vollkommen ad absurdum geführt.
Bis zum 28. Februar 2021 bestand die Möglichkeit, seine Stimme in Form von Einwendungen zum Bauprojekt zu erheben.
Wir baten darum, von diesem Recht Gebrauch zu machen und zu helfen, ein Stück Natur vor der völligen Vermarktung für eventtouristische Zwecke zu bewahren. Unser Reichtum im Landkreis besteht in den noch wenigen relativ ruhigen Naturarealen, erhalten wir diese für die mehr und mehr in Bedrängnis geratenden Wildtiere und natürlich für nachfolgende Generationen.
Die gesamten Unterlagen zum Mountainbike-Trailpark sind noch unter folgendem Link einsehbar:
https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=Gro%C3%9Fer+Kornberg
Nach dem neuen Planungssicherstellungs-
gesetz (PlanSiG vom 20. Mai 2020) gab es statt des Erörterungstermines, einem wesentlichen Schritt im UVP-Verfahrens, eine Online-Konsultation. Einwender*nnen erhielten postalisch eine Synopse mit wenig erschöpfenden bis unsachlichen Antworten.
Wir haben darauf schriftlich reagiert, wie andere Einwender*innen auch.
Die Antwort darauf war 14 Tage später die Veröffentlichung der Baugenehmigung. Darin der Vermerk, dass alle Einwendungen abgewiesen werden.